Pflege-Begriffe von A bis Z.
Pflegegeld, Pflegegrad, Verhinderungspflege: Die wichtigsten Fachbegriffe verständlich erklärt, kompakt zum Nachschlagen.
B
H
Häusliche Krankenpflege
Pflege durch einen ambulanten Dienst auf ärztliche Verordnung, gezahlt von der Krankenkasse nach § 37 SGB V.
Hausnotruf
24-Stunden-Notrufsystem mit Funksender; Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 monatlich 27,00 Euro Zuschuss.
Hilfsmittel
Medizinische Hilfen wie Rollstuhl oder Hörgerät auf ärztliche Verordnung, finanziert von der Krankenkasse.
K
P
Patientenverfügung
Schriftliche Festlegung medizinischer Behandlungswünsche für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit, § 1827 BGB.
Pflegebox
Monatliche Lieferung von Verbrauchshilfsmitteln im Wert von 42 Euro, vollständig von der Pflegekasse bezahlt.
Pflegedienst
Ambulanter Dienst, der pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgt, zugelassen nach § 72 SGB XI.
Pflegegeld
Geldleistung der Pflegekasse für selbst organisierte Pflege durch Angehörige, ab Pflegegrad 2.
Pflegegrad
Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5 nach dem Maß der Selbstständigkeit.
Pflegegutachten
Schriftliches Gutachten des MD oder Medicproof als Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad.
Pflegehilfsmittel
Produkte zur Erleichterung der häuslichen Pflege; Verbrauchsmittel mit 42 Euro pro Monat finanziert.
Pflegekasse
Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung, organisatorisch bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.
Pflege-Pauschbetrag
Steuerlicher Freibetrag für pflegende Angehörige, gestaffelt nach Pflegegrad zwischen 600 und 1.800 Euro.
Pflegesachleistung
Pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Pflegestützpunkt
Wohnortnahe Beratungsstelle der Pflege- und Krankenkassen, kostenfrei und trägerneutral.
Pflegevertrag
Schriftlicher Vertrag zwischen Versichertem und Pflegedienst nach § 120 SGB XI mit detailliertem Leistungsverzeichnis.
Pflegezeit
Unbezahlte Freistellung von bis zu sechs Monaten zur Pflege eines nahen Angehörigen nach Pflegezeitgesetz.
V
Verhinderungspflege
Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt; gemeinsamer Topf mit Kurzzeitpflege seit 1.7.2025.
Vollstationäre Pflege
Dauerhafte Unterbringung im Pflegeheim, finanziert nach § 43 SGB XI mit gestaffelten Leistungsbeträgen.
Vorsorgevollmacht
Bevollmächtigung einer Vertrauensperson für Entscheidungen bei eigener Handlungsunfähigkeit.
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