Glossar

Pflege-Begriffe von A bis Z.

Pflegegeld, Pflegegrad, Verhinderungspflege: Die wichtigsten Fachbegriffe verständlich erklärt, kompakt zum Nachschlagen.

P

Patientenverfügung

Schriftliche Festlegung medizinischer Behandlungswünsche für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit, § 1827 BGB.

Pflegebox

Monatliche Lieferung von Verbrauchshilfsmitteln im Wert von 42 Euro, vollständig von der Pflegekasse bezahlt.

Pflegedienst

Ambulanter Dienst, der pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgt, zugelassen nach § 72 SGB XI.

Pflegegeld

Geldleistung der Pflegekasse für selbst organisierte Pflege durch Angehörige, ab Pflegegrad 2.

Pflegegrad

Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5 nach dem Maß der Selbstständigkeit.

Pflegegutachten

Schriftliches Gutachten des MD oder Medicproof als Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad.

Pflegehilfsmittel

Produkte zur Erleichterung der häuslichen Pflege; Verbrauchsmittel mit 42 Euro pro Monat finanziert.

Pflegekasse

Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung, organisatorisch bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

Pflege-Pauschbetrag

Steuerlicher Freibetrag für pflegende Angehörige, gestaffelt nach Pflegegrad zwischen 600 und 1.800 Euro.

Pflegesachleistung

Pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Pflegestützpunkt

Wohnortnahe Beratungsstelle der Pflege- und Krankenkassen, kostenfrei und trägerneutral.

Pflegevertrag

Schriftlicher Vertrag zwischen Versichertem und Pflegedienst nach § 120 SGB XI mit detailliertem Leistungsverzeichnis.

Pflegezeit

Unbezahlte Freistellung von bis zu sechs Monaten zur Pflege eines nahen Angehörigen nach Pflegezeitgesetz.

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