
Pflegeberatung
Ihr Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, zu Hause in Frankfurt oder per Video.
Wer Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch nachweisen, sonst droht eine Kürzung. Wir kommen zu Ihnen, senden den Nachweis an die Pflegekasse und prüfen, welche Ansprüche Sie noch nicht nutzen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
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