Die Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeleistung nach § 41 SGB XI. Pflegebedürftige werden tagsüber in einer Einrichtung betreut und kehren abends in ihre eigene Wohnung zurück.

Was bedeutet Tagespflege?

Die Einrichtung bietet Pflege, Betreuung, gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten, in der Regel inklusive Fahrdienst. Die Leistung steht zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung zur Verfügung und mindert diese nicht. Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch, das monatliche Budget richtet sich nach dem Pflegegrad.

Wichtige Eckdaten 2026

  • Pflegegrad 2: 721 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: 1.357 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro pro Monat

Beispiel

Herr Aydin, Pflegegrad 3, besucht dreimal pro Woche eine Tagespflege in Frankfurt-Höchst. Während er dort betreut wird, kann seine Tochter ihrer Arbeit nachgehen. Die Pflegekasse trägt bis zu 1.357 Euro im Monat, sein Pflegegeld bleibt davon unberührt.

Verwandte Begriffe

Pflegesachleistung, Pflegegeld, Kurzzeitpflege, Vollstationäre Pflege