Hilfsmittel sind medizinisch-technische Produkte, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, eine drohende Behinderung verhüten oder eine Behinderung ausgleichen sollen. Sie werden von der gesetzlichen Krankenkasse nach § 33 SGB V finanziert.

Was bedeutet Hilfsmittel?

Zu den Hilfsmitteln zählen Rollstühle, Rollatoren, Gehstöcke, Hörgeräte, Sehhilfen, Prothesen, Orthesen, Inkontinenzmaterial und Pflegebetten. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung und die Listung im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Die Krankenkasse trägt die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Hilfsmittel.

Wichtige Eckdaten

  • Rechtsgrundlage: § 33 SGB V
  • Kostenträger: gesetzliche Krankenkasse
  • Zuzahlung: 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
  • Verbrauchshilfsmittel wie Inkontinenzmaterial: pauschale Versorgung über Vertragspartner

Beispiel

Herr Klein benötigt nach einer Hüft-OP einen Rollator. Der Orthopäde stellt ein Rezept aus, das Sanitätshaus liefert das Hilfsmittel und rechnet mit der Krankenkasse ab. Herr Klein zahlt einmalig 10 Euro Eigenanteil.

Verwandte Begriffe

Pflegehilfsmittel, Pflegebox, Hausnotruf, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen