Der Pflegevertrag regelt nach § 120 SGB XI die Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherten und dem ambulanten Pflegedienst. Er muss vor Aufnahme der Pflege schriftlich geschlossen werden.
Was bedeutet Pflegevertrag?
Der Vertrag listet die vereinbarten Leistungen, die Vergütung, die Kündigungsfristen und die Pflichten des Pflegedienstes auf. Er enthält ein detailliertes Leistungsverzeichnis, eine Kostenaufstellung und Hinweise auf die Datenschutzregelungen. Der Pflegedienst muss die Inhalte verständlich erläutern und eine Kopie aushändigen.
Wichtige Eckdaten
- Rechtsgrundlage: § 120 SGB XI
- Pflichtbestandteile: Leistungsbeschreibung, Vergütung, Kündigungsfrist, Datenschutz
- Kündigung durch Versicherten jederzeit zum Monatsende möglich
- Kündigung durch Pflegedienst nur mit Frist und triftigem Grund
Beispiel
Herr Cetin entscheidet sich für Sebat Pflege als seinen ambulanten Pflegedienst. Vor dem ersten Einsatz unterzeichnet er einen Pflegevertrag, der die täglichen Einsätze, die Leistungskomplexe nach hessischer Vergütungsvereinbarung und die monatlichen Kosten festhält.
Verwandte Begriffe
Pflegedienst, Pflegesachleistung, Grundpflege, Behandlungspflege