Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die im Fall der eigenen Handlungs- oder Geschäftsunfähigkeit für sie entscheiden dürfen. Sie verhindert die gerichtliche Bestellung eines Betreuers.

Was bedeutet Vorsorgevollmacht?

Die Vollmacht kann sich auf Gesundheitssorge, Vermögensangelegenheiten, Behördengänge, Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten erstrecken. Für Grundstücksgeschäfte und Bankgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung oft erforderlich. Sinnvoll ist die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, damit Gerichte und Ärzte die Vollmacht im Notfall finden.

Wichtige Eckdaten

  • Rechtsgrundlage: §§ 164 ff. BGB
  • Form: schriftlich, für bestimmte Geschäfte notariell
  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister empfohlen (einmalig ab 15,50 Euro)
  • Gilt sofort, wenn nichts anderes vereinbart ist

Beispiel

Frau Schulz, 68, regelt frühzeitig ihre Vorsorge. Sie erteilt ihrer Tochter eine umfassende Vorsorgevollmacht und kombiniert sie mit einer Patientenverfügung. Als sie nach einem Sturz im Frankfurter Universitätsklinikum nicht ansprechbar ist, kann ihre Tochter alle notwendigen Entscheidungen ohne Betreuungsgericht treffen.

Verwandte Begriffe

Patientenverfügung