Der Beratungsbesuch ist ein gesetzlich vorgeschriebener Hausbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Personen, die Pflegegeld beziehen. Er dient der Sicherung der Pflegequalität in der häuslichen Versorgung.

Was bedeutet Beratungsbesuch?

Der Beratungsbesuch wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt. Die Pflegekasse trägt die Kosten in voller Höhe. Wird der Besuch nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Wichtige Eckdaten

  • Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Vierteljahr
  • Pflegegrad 1: freiwillig, ebenfalls von der Pflegekasse bezahlt
  • Vergütung 2026: bis zu 25,12 Euro je Besuch in PG 2 und 3, bis zu 38,02 Euro in PG 4 und 5

Beispiel

Frau Klein in Frankfurt-Bornheim hat Pflegegrad 3 und wird von ihrer Tochter gepflegt. Alle sechs Monate kommt eine Pflegefachkraft von Sebat Pflege vorbei, prüft die Versorgung, gibt Tipps zur Hautpflege und stellt eine Bescheinigung für die Pflegekasse aus.

Verwandte Begriffe

Pflegegeld, Pflegegrad, Pflegekasse, Pflegedienst