Der Beratungsbesuch ist ein gesetzlich vorgeschriebener Hausbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Personen, die Pflegegeld beziehen. Er dient der Sicherung der Pflegequalität in der häuslichen Versorgung.
Was bedeutet Beratungsbesuch?
Der Beratungsbesuch wird von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt. Die Pflegekasse trägt die Kosten in voller Höhe. Wird der Besuch nicht wahrgenommen, kann das Pflegegeld gekürzt oder ganz gestrichen werden.
Wichtige Eckdaten
- Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Halbjahr (seit 1.1.2026, BEEP-Gesetz; vierteljährlich nur noch freiwillig möglich)
- Pflegegrad 1: freiwillig, ebenfalls von der Pflegekasse bezahlt
- Kosten: für Versicherte in voller Höhe kostenfrei – die Pflegekasse trägt sie direkt. Die Vergütung je Einsatz wird landesspezifisch zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und den Pflegediensten bzw. anerkannten Beratungsstellen vereinbart und kann sich nach Pflegegrad unterscheiden.
Beispiel
Frau Klein in Frankfurt-Bornheim hat Pflegegrad 3 und wird von ihrer Tochter gepflegt. Alle sechs Monate kommt eine Pflegefachkraft von Sebat Pflege vorbei, prüft die Versorgung, gibt Tipps zur Hautpflege und stellt eine Bescheinigung für die Pflegekasse aus.
Verwandte Begriffe
Pflegegeld, Pflegegrad, Pflegekasse, Pflegedienst