Pflegestützpunkte sind regionale Anlaufstellen für Auskunft und Beratung rund um die Pflege. Sie wurden auf Grundlage von § 7c SGB XI eingerichtet und werden von Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit den Kommunen betrieben.

Was bedeutet Pflegestützpunkt?

Die Beratung ist kostenlos, unabhängig und auch ohne anerkannten Pflegegrad möglich. Die Mitarbeiter informieren über Leistungen der Pflegeversicherung, helfen beim Antrag auf Pflegegrad, vermitteln Pflegedienste und Tagespflege und unterstützen bei der Beantragung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen. In Frankfurt am Main gibt es mehrere Stützpunkte, etwa in den Stadtteilen Bockenheim oder Bornheim.

Wichtige Eckdaten

  • Rechtsgrundlage: § 7c SGB XI
  • Träger: Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit Kommune
  • Beratung kostenlos und trägerneutral
  • Persönliche, telefonische oder Hausbesuchs-Beratung möglich

Beispiel

Frau Bauer ist mit der Pflege ihres Mannes überfordert. Sie wendet sich an den Pflegestützpunkt in Frankfurt-Bornheim, eine Beraterin kommt zum Hausbesuch, erklärt ihr die Leistungen der Pflegekasse und hilft beim Antrag auf Pflegegrad und Verhinderungspflege.

Verwandte Begriffe

Pflegekasse, Pflegegrad, Beratungsbesuch, Pflegedienst