Beratungseinsatz nach §37.3 in Frankfurt
Pflichttermine mit Mehrwert – wir beraten persönlich, einfühlsam und zuverlässig. Wer Pflegegeld bezieht, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung – und sind für Sie kostenfrei. Wir von Sebat Pflege übernehmen das gerne für Sie – professionell, freundlich und stressfrei.
Zugelassener Pflegedienst nach § 72 SGB XI – Abrechnung direkt mit allen Pflegekassen

Wer Pflegegeld bezieht und einen Angehörigen zu Hause pflegt, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen. Dieser Besuch sichert die Qualität der häuslichen Pflege – und er sichert Ihr Pflegegeld, denn ohne den Nachweis kann die Pflegekasse die Zahlung kürzen. Für Sie ist der Termin kostenfrei; wir übernehmen ihn überall in Frankfurt am Main und Umgebung.
Der Beratungseinsatz ist aber weit mehr als eine Pflichtübung. Unsere Pflegefachkraft schaut sich Ihre Pflegesituation an, gibt konkrete Tipps zu Hilfsmitteln, Entlastung und Wohnraum und beantwortet Ihre Fragen. So nehmen Sie aus jedem Termin etwas mit, das Ihren Pflegealltag spürbar erleichtert.
Wer den Beratungseinsatz braucht
- Pflegegrad 2 und 3 mit Pflegegeld: ein Pflichttermin pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5 mit Pflegegeld: seit 1. Januar 2026 ein Pflichttermin pro Halbjahr (freiwillig auch vierteljährlich)
- Pflegegrad 1: freiwillig, aber empfehlenswert – einmal pro Halbjahr möglich
- Angehörige, die Pflegegeld beziehen und praktische Tipps für den Pflegealltag suchen
Was Sie bei uns erwarten können.
Kostenlose und individuelle Beratung
Bearbeitungsdauer des Nachweises binnen 24h
Flexible Beratung vor Ort oder per Videokonferenz
Beratung auf Deutsch, Türkisch und Englisch
DSGVO-konforme Videokonferenz-Software
Kompetente Unterstützung rund um das Thema Pflege
Beratungseinsatz nach §37.3 in Frankfurt im Überblick
Pflicht erfüllt – Pflegegeld gesichert
Wir dokumentieren den Einsatz korrekt und leiten alles an die Pflegekasse weiter – damit Ihr Pflegegeld weitergezahlt wird.
Praktische Alltagstipps inklusive
Wir geben Ihnen konkrete Tipps zur Pflege zu Hause, zum richtigen Umgang mit Hilfsmitteln und zur Entlastung im Alltag.
Alle Pflegegrade abgedeckt
Pflicht bei Pflegegrad 2–5, aber auch freiwillig bei Pflegegrad 1 möglich. Wir beraten individuell und verständlich.
Besuch bei Ihnen zu Hause
Wir kommen zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause – pünktlich, zuverlässig und mit genügend Zeit für Ihre Fragen.
So läuft der Beratungseinsatz ab
- 01
Termin vereinbaren
Melden Sie sich bei uns – wir finden schnell einen Termin, der Ihre Frist einhält. Die Bearbeitung des Nachweises erfolgt binnen 24 Stunden.
- 02
Gespräch zur Pflegesituation
Wir besprechen, was gut läuft und wo es hakt, und achten auf Mobilität, Sturzrisiko und Hautpflege.
- 03
Konkrete Empfehlungen
Sie erhalten praktische Tipps zu Hilfsmitteln, Pflegekursen, Wohnraumanpassung und Entlastungsangeboten.
- 04
Nachweis an die Pflegekasse
Wir erstellen den Nachweis, händigen ihn Ihnen aus und leiten ihn direkt an die Pflegekasse weiter – Ihr Pflegegeld ist gesichert.
Kostenfrei für Sie
Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse – für Sie entstehen keine Kosten. Bei privater Pflegeversicherung läuft die Abrechnung über Rechnung und Erstattung.
Wichtig zu wissen: Die erste Pflichtberatung nach der Begutachtung muss persönlich vor Ort stattfinden. Ab dem zweiten Termin können Sie unsere DSGVO-konforme Videoberatung nutzen. Für Kundinnen und Kunden im Raum Frankfurt am Main bieten wir selbstverständlich weiterhin persönliche Besuche an.
Familie D. aus Frankfurt-Rödelheim pflegt die Mutter mit Pflegegrad 3 zu Hause. Beim halbjährlichen Beratungseinsatz fiel uns ein Sturzrisiko im Bad auf – mit einem Haltegriff und einem Duschhocker war das Problem schnell gelöst, beides ließ sich über die Pflegekasse finanzieren. (Beispiel, Name geändert.)
Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI
Pflegegeldempfänger/innen müssen regelmäßig Beratungseinsätze durchführen lassen – doch sie bringen mehr als nur einen Nachweis: Tipps, Entlastung und Orientierung im Pflegealltag. Bitte beachten Sie: Die erste Pflichtberatung nach der Begutachtung muss persönlich vor Ort erfolgen. Ab der zweiten Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI können Sie unsere komfortable Videokonferenz-Option nutzen. Für Kunden im Raum Frankfurt (+75 km) bieten wir selbstverständlich auch persönliche Besuche an.
Fragen zu Beratungseinsatz nach §37.3 in Frankfurt?
Ihr Beratungseinsatz steht an? Melden Sie sich bei uns – wir planen den Termin so, dass Ihre Frist sicher eingehalten wird.