Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine volljährige Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt. Rechtsgrundlage ist § 1827 BGB.
Was bedeutet Patientenverfügung?
Die Verfügung bindet Ärzte und Angehörige, wenn die beschriebene Behandlungssituation eintritt. Sie sollte möglichst konkret formuliert sein, etwa zur künstlichen Beatmung, Wiederbelebung, Magensonde oder Antibiotikagabe. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, aber Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ist Pflicht. Sinnvoll ist die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht.
Wichtige Eckdaten
- Rechtsgrundlage: § 1827 BGB
- Voraussetzung: Volljährigkeit und Einwilligungsfähigkeit bei Erstellung
- Form: Schriftform mit Unterschrift, jederzeit widerrufbar
- Empfohlene Hinterlegung: bei Hausarzt, Angehörigen und im Zentralen Vorsorgeregister
Beispiel
Frau Mehmet, 75, legt in ihrer Patientenverfügung fest, dass sie im Endstadium einer Erkrankung keine künstliche Ernährung über eine Magensonde wünscht. Als sie nach einem Schlaganfall nicht mehr sprechen kann, halten sich die Ärzte des Universitätsklinikums Frankfurt an ihre Verfügung.
Verwandte Begriffe
Vorsorgevollmacht, Pflegevertrag