Grundpflege umfasst die täglichen pflegerischen Verrichtungen rund um Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie ist Teil der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI und wird in der Regel von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht.

Was bedeutet Grundpflege?

Zur Grundpflege gehören Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Rasieren, Kämmen, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Essen und Trinken, Toilettengang sowie Lagern und Mobilisieren. Anders als die Behandlungspflege bedarf die Grundpflege keiner ärztlichen Verordnung, sondern wird über den anerkannten Pflegegrad abgerechnet.

Wichtige Eckdaten

  • Rechtsgrundlage: § 36 SGB XI
  • Kostenträger: Pflegekasse über Pflegesachleistung
  • Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
  • Höchstbetrag PG 2 ab 2026: 796 Euro monatlich, PG 5: 2.299 Euro

Beispiel

Frau Demir, Pflegegrad 4, wird morgens von Sebat Pflege geduscht, beim Anziehen unterstützt und beim Frühstück begleitet. Diese Leistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse über die Pflegesachleistung ab.

Verwandte Begriffe

Behandlungspflege, Pflegesachleistung, Pflegegrad, Pflegedienst