Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Sie werden nach § 40 SGB XI von der Pflegekasse finanziert.

Was bedeutet Pflegehilfsmittel?

Man unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebett, Hausnotruf oder Lifter und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen. Für Verbrauchsmittel gibt es eine monatliche Pauschale, technische Hilfsmittel werden meist leihweise zur Verfügung gestellt.

Wichtige Eckdaten

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich
  • Technische Pflegehilfsmittel: Eigenanteil 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel
  • Antrag bei der Pflegekasse, oft mit Empfehlung des MD
  • Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad 1 bis 5

Beispiel

Frau Kaplan, Pflegegrad 3, bekommt von ihrem Sohn die Pflegebox mit Verbrauchsartikeln und zusätzlich ein Pflegebett mit elektrischer Verstellung als technisches Hilfsmittel. Für das Pflegebett zahlt sie einmalig 25 Euro Eigenanteil.

Verwandte Begriffe

Pflegebox, Hausnotruf, Hilfsmittel, Pflegekasse