Die Pflegekasse ist der Träger der sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI. Jede gesetzliche Krankenkasse führt eine eigene Pflegekasse, etwa die AOK Hessen, die TK oder die Barmer.

Was bedeutet Pflegekasse?

Die Pflegekasse prüft Anträge auf Pflegegrade, beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung, zahlt Geld- und Sachleistungen aus und genehmigt Hilfsmittel. Wer privat krankenversichert ist, ist über die private Pflegepflichtversicherung abgesichert, die Begutachtung übernimmt dort Medicproof. Die Beiträge betragen 2026 grundsätzlich 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens, mit Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozent.

Wichtige Eckdaten

  • Rechtsgrundlage: SGB XI
  • Beitragssatz 2026: 3,6 Prozent (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte)
  • Kinderlosenzuschlag: 0,6 Prozent für Versicherte ab 23 Jahren ohne Kinder
  • Bescheid auf Pflegegrad-Antrag innerhalb von 25 Arbeitstagen

Beispiel

Familie Demir reicht bei der AOK Hessen einen Pflegegrad-Antrag für die Großmutter ein. Die Pflegekasse beauftragt den MD, dieser begutachtet zu Hause und stellt das Gutachten der Pflegekasse zu, die innerhalb von 25 Arbeitstagen den Bescheid versendet.

Verwandte Begriffe

Pflegegrad, Medizinischer Dienst (MD), Pflegegeld, Pflegesachleistung