Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI bezeichnet die häusliche Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab, der Versicherte erhält kein Geld auf sein Konto.

Was bedeutet Pflegesachleistung?

Die Leistung umfasst Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und in begrenztem Umfang Betreuung. Der Höchstbetrag ist nach Pflegegrad gestaffelt. Wird das Budget nicht voll ausgeschöpft, kann der ungenutzte Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden (Kombileistung).

Wichtige Eckdaten 2026

  • Pflegegrad 2: 796 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro pro Monat

Beispiel

Frau Ölmez aus Frankfurt-Gallus hat Pflegegrad 4. Sebat Pflege kommt zweimal täglich, übernimmt Körperpflege, Anziehen und Toilettengang und rechnet bis zu 1.859 Euro im Monat direkt mit der AOK Hessen ab.

Verwandte Begriffe

Pflegegeld, Kombileistung, Grundpflege, Pflegedienst, Pflegegrad