Behandlungspflege in Frankfurt am Main
Wir führen medizinische Maßnahmen durch, die vom Arzt verordnet wurden – wie z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe oder Blutzuckerkontrolle. Unser geschultes Fachpersonal sorgt für Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden – direkt bei Ihnen zu Hause.
Zugelassener Pflegedienst nach § 72 SGB XI – Abrechnung direkt mit allen Pflegekassen

Nach einem Krankenhausaufenthalt, bei einer chronischen Erkrankung oder einer dauerhaften Therapie sind oft medizinische Maßnahmen nötig, die sonst in Praxis oder Klinik stattfinden würden – ein Verbandswechsel, eine Injektion, die Gabe von Medikamenten. Mit der Behandlungspflege bringen wir diese Versorgung zu Ihnen nach Hause, überall in Frankfurt am Main. So bleiben Ihnen Wege und Wartezeiten erspart, und die ärztlich verordnete Therapie läuft zuverlässig weiter.
Behandlungspflege wird immer vom Arzt verordnet und von speziell geschultem Fachpersonal durchgeführt. Von der einfachen Medikamentengabe bis zur anspruchsvollen Wundversorgung oder Portpflege dokumentieren wir jeden Einsatz sorgfältig und halten engen Kontakt zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Für wen die Behandlungspflege geeignet ist
- Menschen mit chronischen Wunden, die einen regelmäßigen Verbandswechsel benötigen
- Patientinnen und Patienten mit Diabetes, die Unterstützung bei Insulingabe und Blutzuckerkontrolle brauchen
- Menschen nach einem Klinikaufenthalt mit fortlaufender medizinischer Versorgung
- Alle, die auf ärztliche Anordnung Medikamente, Injektionen oder Kompressionstherapie benötigen
Was Sie bei uns erwarten können.
Infusionen
Portversorgung (Parenteraler Ernährung, Flüssigkeitssubstitution)
Tracheostomaversorgung
Absaugen der oberen Luftwege
Katheterisierung, Katheterpflege
Versorgung von suprapubischen Kathetern
Anlegen und Anziehen von Kompressionsverbänden und -strümpfen
Behandlungspflege in Frankfurt am Main im Überblick
Wundversorgung mit Sorgfalt
Unsere Fachkräfte kümmern sich professionell um akute und chronische Wunden – schmerzarm, hygienisch und mit einem wachsamen Blick auf den Heilungsverlauf.
Medikamentengabe, der man vertrauen kann
Wir stellen sicher, dass Medikamente zur richtigen Zeit, in der richtigen Dosierung und mit absoluter Sorgfalt verabreicht werden – verlässlich & sicher.
Messung von Vitalwerten
Ob Blutdruck oder Blutzucker – regelmäßige Kontrollen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen. Wir dokumentieren sorgfältig und halten Rücksprache mit dem Arzt.
Hilfe mit Injektionen
Wir unterstützen beim täglichen Anziehen medizinischer Strümpfe und führen Insulin- oder Thrombosespritzen fachgerecht durch – diskret und kompetent.
So läuft die Behandlungspflege ab
- 01
Ärztliche Verordnung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus. Wir reichen sie bei Ihrer Krankenkasse ein und klären die Genehmigung.
- 02
Pflegeplanung
Wir besprechen mit Ihnen Umfang und Zeiten der Einsätze und stimmen sie auf Ihren Alltag ab.
- 03
Durchführung
Unsere Fachkräfte führen die verordneten Maßnahmen fachgerecht und pünktlich durch – von der Medikamentengabe bis zur Wundversorgung.
- 04
Dokumentation und Rückmeldung
Wir dokumentieren jeden Einsatz und halten Rücksprache mit dem Arzt, wenn sich Ihr Zustand verändert.
Wer die Kosten trägt
Behandlungspflege nach § 37 SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Anders als die Grundpflege wird sie nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse getragen – vorausgesetzt, sie ist ärztlich verordnet und genehmigt.
Für Sie fällt in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung an, die bei chronischer Erkrankung begrenzt ist. Um Verordnung, Genehmigung und Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse kümmern wir uns – Sie müssen sich um die Formalitäten nicht sorgen.
Frau S. aus Frankfurt-Höchst hat nach einer Operation eine schlecht heilende Wunde am Bein. Zweimal wöchentlich wechseln wir den Verband nach modernem Wundstandard, beobachten den Heilungsverlauf und halten ihren Hausarzt auf dem Laufenden – bis die Wunde geschlossen ist. (Beispiel, Name geändert.)
Behandlungspflege nach §37 SGB V
Die Behandlungspflege ist ein fester Bestandteil der häuslichen Krankenpflege und wird im Sozialgesetzbuch V (§37 SGB V) geregelt. Sie kommt zum Einsatz, wenn medizinische Leistungen notwendig sind, die sonst im Krankenhaus oder in einer Praxis durchgeführt würden – wie z. B. das Verabreichen von Medikamenten, Verbandswechsel oder Injektionen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wenn die Behandlungspflege vom Arzt verordnet wird, zahlt in der Regel die Krankenkasse – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern, wir übernehmen die Abstimmung.
Fragen zu Behandlungspflege in Frankfurt am Main?
Ihr Arzt hat Ihnen häusliche Krankenpflege verordnet? Bringen Sie uns die Verordnung – wir übernehmen alles Weitere mit Ihrer Krankenkasse.