Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Geldleistung der Pflegekasse nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 Euro monatlich. Er steht allen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden.
Was bedeutet Entlastungsbetrag?
Das Geld kann für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 sind Sachleistungen der Grundpflege ausgeschlossen, in Pflegegrad 1 nicht. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Eine ausführliche Anleitung mit Beispielen und Abrechnungstipps finden Sie in unserem Ratgeber Entlastungsbetrag 131 €: Wofür nutzen?.
Wichtige Eckdaten
- Höhe: 131 Euro pro Monat (Stand 2026)
- Anspruch ab Pflegegrad 1
- Auszahlung nur gegen Rechnung, keine Barauszahlung
- Übertrag ungenutzter Beträge bis 30.06. des Folgejahres möglich
Beispiel
Herr Bauer aus Frankfurt-Sachsenhausen hat Pflegegrad 2 und nutzt seinen Entlastungsbetrag, um zweimal pro Woche eine Alltagsbegleiterin für je zwei Stunden zu engagieren. Die Rechnungen reicht er bei der Pflegekasse ein und bekommt die 131 Euro erstattet.