Die Kombileistung nach § 38 SGB XI verbindet Pflegegeld und Pflegesachleistung, wenn die Pflege durch Angehörige und einen ambulanten Pflegedienst gemeinsam erfolgt. So profitieren Versicherte von beiden Leistungsarten.

Was bedeutet Kombileistung?

Wird der Höchstbetrag der Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft, zahlt die Pflegekasse den ungenutzten Anteil anteilig als Pflegegeld aus. Werden zum Beispiel 60 Prozent der Sachleistung beim Pflegedienst genutzt, gibt es 40 Prozent des Pflegegeldes zusätzlich. Die Kombileistung ist mindestens sechs Monate bindend.

Wichtige Eckdaten

  • Rechtsgrundlage: § 38 SGB XI
  • Bindungsfrist: sechs Monate
  • Auszahlung des Restpflegegeldes monatlich rückwirkend
  • Antrag formlos bei der Pflegekasse

Beispiel

Frau Schneider, Pflegegrad 3, nutzt Sachleistungen der Sebat Pflege im Wert von 540 Euro, das sind 60 Prozent ihres Sachleistungsbudgets von 900 Euro. Sie erhält zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes von 599 Euro, also 239,60 Euro monatlich auf ihr Konto.

Verwandte Begriffe

Pflegegeld, Pflegesachleistung, Pflegegrad, Pflegedienst