Kurzzeitpflege ist die vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Sie überbrückt typischerweise die Zeit nach einer Krankenhausentlassung oder entlastet pflegende Angehörige bei Urlaub und Krankheit. Seit der Pflegereform vom 1. Juli 2025 läuft sie zusammen mit der Verhinderungspflege aus einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Hier finden Sie die wichtigsten Details für 2026.

Kurzzeitpflege 2026 auf einen Blick

FrageAntwort
Wie hoch?Bis zu 3.539 € pro Jahr (gemeinsamer Topf mit Verhinderungspflege)
Wie lange?Bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr
Wer hat Anspruch?Pflegegrade 2 bis 5
Wo?Vollstationär in zugelassenen Pflegeheimen
Wer zahlt die Pflege?Pflegekasse
Eigenanteil?Unterkunft und Verpflegung
Rechtsgrundlage§ 42 SGB XI

Wann ist Kurzzeitpflege sinnvoll?

Vier typische Situationen:

Nach Krankenhausentlassung

Wenn die häusliche Pflege noch nicht vorbereitet ist (Hilfsmittel fehlen, Pflegedienst noch nicht organisiert, Wohnumfeld noch nicht angepasst), springt die Kurzzeitpflege ein.

Bei Krise oder Verschlechterung

Bei plötzlicher Verschlechterung des Zustands, der vorübergehend nicht zu Hause beherrscht werden kann.

Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen

Angehörige brauchen Urlaub, sind selbst krank oder müssen verreisen. Die Kurzzeitpflege überbrückt diese Zeit.

Probewohnen vor Heim-Umzug

Wer überlegt, dauerhaft ins Pflegeheim zu ziehen, kann mit einer Kurzzeitpflege "probewohnen", bevor er sich entscheidet.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Pflegekasse zahlt aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € pro Jahr (Stand 2026).

Was die Pflegekasse zahlt: Die Pflegeleistung selbst.

Was Sie privat tragen: Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten (rund 30 bis 50 € pro Tag in Hessen).

Rechenbeispiel

Eine 78-Jährige mit Pflegegrad 3 verbringt nach einem Sturz 3 Wochen Kurzzeitpflege in einem Frankfurter Pflegeheim. Gesamtkosten: rund 3.500 €.

PostenBetrag
Pflege (Pflegekasse aus 3.539-€-Topf)rund 2.700 €
Unterkunft & Verpflegung (privat)rund 800 €
Ihr Eigenanteilrund 800 €

Wer den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat noch nicht ausgeschöpft hat, kann ihn zusätzlich für die Kurzzeitpflege einsetzen und so den Eigenanteil reduzieren.

So beantragen Sie Kurzzeitpflege

Schritt 1: Platz finden

Frankfurter Pflegeheime mit Kurzzeitpflege-Plätzen finden Sie über:

  • Pflegestützpunkt Frankfurt (Sandweg 17)
  • Krankenhaus-Sozialdienst (bei Krankenhausentlassung)
  • Suchportale wie der Pflegeheim-Navigator des GKV-Spitzenverbands
  • Direkt bei Caritas, Diakonie, AWO, AGAPLESION in Frankfurt

Kurzzeitpflege-Plätze sind in Frankfurt rar. Wer kann, sollte 3 bis 4 Wochen vorher suchen.

Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse

Die Kurzzeitpflege ist rückwirkend abrechenbar, eine Vorab-Anmeldung ist nicht zwingend. Aber: Bei kurzfristigen Aufnahmen ist es einfacher, vorher die Kostenübernahme schriftlich klären zu lassen.

Antrag:

> Sehr geehrte Damen und Herren, > hiermit beantrage ich Kurzzeitpflege gemäß § 42 SGB XI für den Zeitraum [Datum bis Datum] in der Einrichtung [Name] in Frankfurt am Main. Eine Bestätigung der Einrichtung füge ich bei. > Mit freundlichen Grüßen > [Unterschrift]

Schritt 3: Pflege beginnt

Die Pflegeeinrichtung rechnet die Pflegekosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen monatlich den Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung.

Kombination Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Seit Juli 2025 sind beide Töpfe zusammengelegt zu 3.539 € pro Jahr, voll flexibel kombinierbar. Sie entscheiden, wofür Sie das Budget einsetzen.

Mehr Details in unserem Artikel Verhinderungspflege 2026: Der neue gemeinsame Jahresbetrag.

Was passiert mit dem Pflegegeld während der Kurzzeitpflege?

Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte gekürzt, für maximal 8 Wochen pro Jahr. Erster und letzter Tag der Kurzzeitpflege werden mit vollem Pflegegeld vergütet.

Häufige Fragen

Bekomme ich Kurzzeitpflege auch ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt? +

Ja. Anlass ist nicht entscheidend. Krankenhausaufenthalt, Urlaub der Angehörigen, Krise zu Hause, alles berechtigt zur Kurzzeitpflege.

Welche Voraussetzungen gibt es? +

Mindestens Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Wo finde ich einen Kurzzeitpflege-Platz in Frankfurt? +

Beim Pflegestützpunkt Frankfurt, beim Krankenhaus-Sozialdienst oder direkt bei den großen Trägern (Caritas, Diakonie, AWO, AGAPLESION).

Wie lange im Voraus muss ich planen? +

Bei geplanten Anlässen (z. B. Urlaub) 3 bis 4 Wochen vorher buchen. Bei akutem Bedarf nach Krankenhausentlassung übernimmt häufig der Sozialdienst die Vermittlung.

Was kostet die Kurzzeitpflege Eigenanteil? +

In Frankfurt typischerweise 30 bis 50 € pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Bei 3 Wochen also rund 700 bis 1.100 €.

Was, wenn das 3.539-€-Budget nicht reicht? +

Mehrkosten tragen Sie privat. Bei finanzieller Not springt das Sozialamt ein ("Hilfe zur Pflege").

Wird mein Pflegegeld weitergezahlt? +

Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte gekürzt, maximal 8 Wochen pro Jahr. Erster und letzter Tag werden voll vergütet.

Kann ich auch nur einen Tag Kurzzeitpflege machen? +

Theoretisch ja, in der Praxis selten. Die meisten Einrichtungen nehmen Patienten für mindestens 5 bis 7 Tage auf. Bei kürzeren Aufenthalten ist Verhinderungspflege oft sinnvoller.

Was passiert nach der Kurzzeitpflege? +

Sie kehren in die häusliche Pflege zurück. Wenn die Versorgung zu Hause weiterhin schwierig ist, helfen wir bei Sebat, ambulante Pflege in Frankfurt zu organisieren.

Sebat hilft beim Übergang

Wenn die Kurzzeitpflege endet und die Pflege zu Hause weitergehen soll, übernehmen wir die ambulante Versorgung in Frankfurt. Übergänge sind kritisch, eine gute Vorbereitung verhindert Rückfälle und Krankenhausaufnahmen.

Stand Mai 2026 · Rechtsgrundlage § 42 SGB XI. Gemeinsamer Jahresbetrag mit Verhinderungspflege seit der Pflegereform vom 1. Juli 2025.

Einsatzgebiet: Ambulante Pflege Frankfurt am Main + 15 km · Pflegeberatung bis +75 km